1. Anmeldepflicht
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnung hat, ist verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzumelden.
Die Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer finden Sie unter www.blaek.de - "Neu in Bayern" - "Rechtliche Grundlagen".
2. Erforderliche Unterlagen bei
Erstanmeldung
Zugang von einem anderen ärztlichen Bezirksverband
Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz
Zugang von außerhalb Bayerns
Der Meldebogen ist unter www.blaek.de - "Neu in Bayern" - "Neuanmeldung" abrufbar. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden.
3. Arztausweise
Ausstellung eines neuen Arztausweises
Seit dem 15.01.2020 kann auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer über das Portal "Meine BLÄK" ein nicht elektronischer Arztausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Nähere Informationen dazu sind unter "Meine BLÄK" zu finden.
Die bisherigen blauen Papierausweise behalten Ihre Gültigkeit, eine Neuausstellung dieser Papierausweise erfolgt ab dem 15.01.2020 jedoch nicht mehr.
Verlängerung Ihres Arztausweises
Für die Verlängerung benötigen wir:
Verlängert werden können nur Arztausweise, die in Bayern ausgestellt wurden und noch in Papierformat sind.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 10 BOÄ haben, richtet sich die Gültigkeit des Arztausweises nach der Gültigkeit der § 10 Erlaubnis.
Erledigung von Anfragen und Beschwerden
Vermittlungsverfahren nach Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz
Ausbildungsverträge für Medizinische Fachangestellte
Ausbildungsverträge für Medizinische Fachangestellte müssen online auf der Seite der Landesärztekammer unter www.blaek.de/Assistenzberufe ausgefüllt und ausgedruckt werden
Organisation der überbetrieblichen Ausbildung für angehende medizinische Fachangestellte
Der Kreisverband Weiden bietet für Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr, die in speziellen Facharztpraxen tätig sind, eine überbetriebliche Ausbildung an. Die Auszubildenden werden in diesem Kurs auf die praktische Abschlussprüfung vorbereitet.
Bitte beachten Sie:
Ein Informationsschreiben ergeht rechtzeitig an alle Auszubildenden.
Dieses Schreiben wird in den jeweiligen Berufsschulen verteilt.
Beglaubigungen von Kopien für unsere Mitglieder
Als Mitglied des Ärztlichen Kreisverbandes Weiden haben Sie pro Jahr 10 Beglaubigungen frei.
Bitte beachten Sie:
Bei einer größeren Anzahl von Beglaubigungen ( z. B. Facharztanerkennung, Facharztprüfung etc.) weisen wir darauf hin, dass die Originale in unserem Büro abgegeben werden müssen und erst nach Ablauf von ca. einer Woche wieder abholbereit sind.
Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nur Urkunden, Zeugnisse etc. beglaubigt werden können, wenn diese im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen.